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Atemschutzmaske ReadySafe 15 Stk.

Atemschutzmaske in weiss, schalenförmig mit Ausatemventil und 2 Gummibänder
CHF 69.00
Artikel-Nr. 164415-RS

Sofort lieferbar
Preise zuzüglich 8.1% MwSt.






Ihre Vorteile
  • Kauf auf Rechnung möglich
  • Schnelle Lieferzeiten
  • Konkurrenzlos günstig

Die Atemschutzmasken sind in Bereichen wo giftige Dämpfe entstehen oder eine hohe Staubbelastung besteht, unabdingbar für Mitarbeiter und gehören zur persönlichen Schutzausrüstung, kurz PSA genannt.

In vielen Arbeitsbereichen entstehen giftige und gesundheitsbelastende Dämpfe, denen Mitarbeiter nicht ohne weiteres ausgesetzt werden dürfen. Deshalb wurden die Voll-, Halb- oder Viertelmasken entwickelt, die dem Träger einen Schutz vor diesen Atemgiften gewährleistet.

Doch nicht alle Dämpfe sind im hohen Maße gesundheitsschädlich. Viele sind lediglich sehr unangenehm und es bedarf daher nur einem geringeren Schutz. Hier eignen sich vor allem die im Readyflag-Shop angebotenen partikelfiltrierende Halbmasken, welche auch Feinstaubmaske oder Staubmaske genannt werden. Sie sind ein gängiges und vielerorts eingesetztes Hilfsmittel, um den Träger vor wässrigen oder öligen Partikeln, unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen Feinstaub zu schützen. Ein zusätzlich integrierter Filter garantiert eine Schutzwirkung von mindesten 95 %. Durch die extra entwickelte ergonomische Form und dem Cool Down Ausatemventil behindert sie den Träger zudem nicht bei der Arbeit.

ReadySafe Atemschutzmaske

  • Ergonomisch vorgeformte Atemschutzmaske / Staubschutzmaske mit Ausatmungsventil.
  • Geringe Atemwiderstände
  • Guter Dichtsitz
  • Partikelfiltrierende Halbmaske
  • Cool Down Ausatemventil
  • Geringes Gewicht, hoher Tragekomfort, Schaumstoffgefütterter Nasenbereich und flexibler Nasenbügel
  • Schutzwirkung mindestens 95 %; für gesundheitsschädliche Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel; gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-fachen der Maximale Arbeitsplatz-Konzentration reicht. Filterklasse DIN EN 149:2001 FFP2
  • Packung à 15 Stück

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Vorschriften zur Persönlichen Schutzausrüstung PSA:

SR 832.30 Art. 5

Informationen zum Atemschutz und zur Arbeitssicherheit finden Sie unter den folgenden Links:

Download PDF der SUVA zum Thema Atemschutz

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers zu treffen.

Wegleitung der EKAS zum Thema Pflichten des Arbeitgebers.

Die Pflicht des Arbeitnehmers ist es, die Arbeitssicherheitsanweisungen zu befolgen und die geeigneten Schutzmittel im Betrieb zu benutzen.

Wegleitung der EKAS zum Thema Pflichten des Arbeitnehmers.

 

Auskunft zum Aufbau eines Sicherheitssystems im Unternehmen, unter Beizug von Arbeitssicherheitsspezialisten, finden Sie unter folgendem Link:

ASA ¨Sicherheit mit System¨